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Teichordnung Fischen

  • Tagesfischerkarte gültig von 6:00 bis 20:00 Uhr (wird Ihnen direkt an Ihrem gewählten Angelplatz verkauft)

  • Tag/Nachtfischerkarte gültig von 6:00 bis 5:59 Uhr (wird Ihnen direkt an Ihrem gewählten Angelplatz verkauft)

  • Nachtfischen ist in Nächten von Fr auf Sa und Sa auf So gestattet, Ausnahme täglich für Dauermieter und Übernachtungsgäste in Verbindung mit einer aktullen Buchung, Angelplatzbeleuchtung ist erforderlich

  • Reservierung eines Angelplatzes ist nicht möglich

  • 2 Angeln pro Person und Karte, Kinderkarte eine Angel

  • Karte darf nicht übertragen werden

  • Grillen ist mit Anmeldung erlaubt

  • Hunde sind kostenfrei erlaubt, es besteht Leinenpflicht und Badeverbot

  • Reinheit, Ordnung und Ruhe haben am Teichgelände höchste Priorität.

    Jahresfischerkarte:   max,  10 Fische
    TagNachtfischerkarte:    max. 1 Friedfische oder 1 Raubfisch
    Sportfischerkarte: keine Fischentnahme

     

Sie benötigen für Ungarn zusätzlich eine Touristenangelkarte, die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Auf der Website des Betreibers können Sie alles nachlesen um sich eine Karte zu besorgen.

 

Friedfischer:
Waage, Metermaß, Schonhaken und Abhakmatte
Karpfen über 4 kg müssen zurückgesetzt werden.
Fische im Setzkescher müssen eingetragen sein
Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln einzuziehen

 

Raubfischer (Fangerlaubnis beachten):
benötigen Waage, Metermaß, Maulsperre, Zange, (Hakenlöser) und Abhakmatte
10 cm Mindestgröße Köder für Zander und Hecht
17cm Mindestgröße Köder für Wels
4 cm Mindestgröße 2er und 1er Haken
Fische im Setzkescher müssen eingetragen sein.
Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln einzuziehen

 

Fischmindestgröße, Körper ohne Schwanz:
Karpfen: 40 cm
Hecht: 55 cm
Zander: 45 cm
Amur: 50 cm
Wels: 80 cm

 

Bei Missachtung der Teichordnung erfolgt ein Eintrag durch den Aufseher. Bei nochmaliger Missachtung folgt der Entzug der Fischerkarte und eine Teichsperre.

 

Betreten und Befahren des gesamten Geländes auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO. Auf der Anlage gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 5km/h. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

Petri Heil!

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